Erste Korrektur vor Inkrafttreten - Reformtagebuch
Dienstag, 20. März 2007
Die Schadenfreude der Opposition ist nicht zu verkennen: Die Koalition muss sachliche Mängel im Gesetz zur Gesundheitsreform nachbessern. Das sei aber kein Grund für den Bundespräsidenten, das Gesetz nicht zu unterschreiben, heißt es im Gesundheitsministerium.
Wenige Tage vor dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. April 2007 hat die Opposition rechtliche Unklarheiten im Text des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgespürt. Während die FDP auf "deutliche Nachbesserung" drängt und die Linke gar den "Verzicht auf die Reform" fordert, lässt sich das Gesundheitsministerium nicht aus der Ruhe bringen. Es gehe lediglich um Termine, die in der Hetze der Zeit verwechselt worden seien, sagt Ulla Schmidts Sprecher Klaus Vater. Die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das Gesetz sei dadurch nicht in Gefahr. Die Mängel sind allerdings nicht klein genug, um sie nachträglich im verabschiedeten Gesetzestext korrigieren zur dürfen. Das Gros der notwendigen Korrekturen soll deshalb als Änderungsantrag mit dem "Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften" im Mai verabschiedet werden.
Tags für diesen Artikel: Bundesregierung, Gesundheitsreform
Geschrieben von Bernhard Hoffmann in Reformtagebuch um 15:56 | Kommentar (1) | Trackbacks (0)
Kommentare
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Ja, ja, Dieter Thomae wäre das gewiss nicht passiert. Der alte Fuchs der liberalen Gesundheitspolitik hat damals bei den NOGs bis nachts um 3 Uhr mit dem Ausschussekretariat geschuftet, um alles passgenau hinzubekommen. Aber Thomae musste ja auch nie eine Große Koalition bewältigen wie Reimann, Spahn, Knieps und Co.


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