Krankenhäuser müssen Mengenvereinbarungen offenlegen
Donnerstag, 17. April 2014
Falls Krankenhäuser für Operationen, Eingriffe oder Leistungen finanzielle Anreize für ihre leitenden Ärzte setzen, müssen sie dies künftig im jährlichen Qualitätsbericht angeben. Das hat der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) beschlossen. Die Regelung gilt bereits für das Berichtsjahr 2013. Ralf Breitgoff kommentiert die Entscheidung im aktuellen G+G-Blickpunkt:
Die Entscheidung ist überfällig. Zu groß wurde der Verdacht, dass nicht jede OP in der Vergangenheit medizinisch notwendig war, wenn ausgerechnet die Zahl jener Eingriffe in die Höhe schnellte, die eine hohe Vergütung versprachen. Nicht alles ließ sich mit dem demografischen Wandel erklären. Dabei ist jede OP ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Daher darf ein Patient keinen Zweifel an den Motiven des Arztes hegen. Und Ärzte können kein Interesse daran haben, unter Generalverdacht zu geraten. Man darf gespannt sein, wie viele Kliniken ihren leitenden Ärzten künftig noch Mengenvorgaben machen.
Geschrieben von Bernhard Hoffmann in Debatte um 10:12 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)
Tags für diesen Artikel: Debatte, Gemeinsamer Bundesausschuss, krankenhaus, patienten, Selbstverwaltung, ärzte
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