Langfassung: G+G-Interview mit Paul Vincke über Korruption im Gesundheitswesen
Dienstag, 28. Oktober 2008
Auf 30 bis 80 Milliarden Euro jährlich schätzt Paul Vincke den Schaden, der europaweit durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen entsteht. Vincke ist Präsident des European Healthcare Fraud & Corruption Network (EHFCN) in Brüssel. Der Reformblock dokumentiert vorab die Langfassung eines G+G-Interviews, das im November 2008 erscheint.
G+G: In welchem Umfang existieren Betrug und Korruption in den Europäischen Gesundheitssystemen?
Paul Vincke: Gemäß verschiedener Analysen, die in den Vereinigten Staaten und in Europa durchgeführt wurden, gehen schätzungsweise drei bis acht Prozent der Gesundheitskosten auf das Konto von Betrug und Korruption. Das ist wie gesagt eine Schätzung, die aber beispielsweise für die Niederlande, Schweden oder Frankreich bestätigt wurden. Europaweit wären das zwischen 30 und 80 Milliarden Euro.
Wer betrügt im Gesundheitswesen?
Jeder, der eine Rolle im Gesundheitssystem spielt, kann auch betrügerisch aktiv werden, also Patienten, Leistungserbringer, Hilfsmittelhersteller, Krankenhauschefs, Apotheker und die Pharmaindustrie. Es scheint hier tatsächlich keine Grenzen zu geben.
Was bietet Ihr Netzwerk?
Vincke: Das Ziel von EHCFN ist es, die Verluste, die dem Gesundheitssektor durch Betrug und Korruption entstehen, zu reduzieren. Dazu ist es wichtig, dass unsere Mitglieder gut vernetzt sind. Über das Netzwerk soll zum einen die Aufmerksamkeit dafür erhöht werden, dass Betrug und Korruption im Gesundheitswesen existieren. Zum anderen unterstützen wir unsere Mitglieder dabei, effizienter und effektiver gegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen. Denn es ist nicht leicht, Betrugsfälle zu entdecken, häufig hängt es vom Zufall ab. Ein Grund dafür ist ein Mangel an Transparenz. EHFCN ist davon überzeugt, dass mehr getan werden kann. Wir bieten unseren Mitgliedern eine Reihe von Werkzeugen, mit denen sie bei der Bekämpfung von Betrugsfällen erfolgreicher sind. Und dabei gehören für 80 Prozent unserer Mitglieder die Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen schon zum Kerngeschäft. Wir bieten Übungsseminare und eine interaktive Webseite an und organisieren eine Jahreskonferenz.
Mit welchen Problemen hat ihr Netzwerk zu kämpfen?
Vincke: Hauptproblem ist, dass wir es mit einer Reihe von verschiedenen Nationalitäten und Gesundheitssystem zu tun. Da gibt es Länder wie Großbritannien mit dem Beverage-System, Länder wie Deutschland mit dem Bismarck-System und Länder mit einer Mischung aus beidem. Wenn Vertreter all dieser verschiedenen Systeme Betrug und Korruption im Gesundheitswesen diskutieren, sind sie gedanklich vor allem in ihrem eigenen System verhaftet. Die Gesundheitssysteme der anderen Länder zu verstehen, ist also eines unserer größeren Probleme. Und es gibt en weiteres wesentliches Problem. Wir haben es noch nicht geschafft, eine allgemeingültige Definition für Betrug und Korruption zu finden. Es scheint kulturelle Unterschiede zu geben, die eine solche Definition, die von allen akzeptiert werden kann, schwierig macht.
Können Sie uns ein Beispiel geben?
Vincke: Nehmen wir informelle Geldzahlungen. Sie können als Bestechung angesehen werden und existieren beispielsweise in Polen, Rumänien, Belgien und Frankreich, in unterschiedlichem Ausmaß zwar, aber es gibt sie. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. In Rumänien beispielsweise sind solche Zahlungen sehr verbreitet und einer der Gründe dafür ist, dass das Einkommen der Leistungserbringer ziemlich niedrig ist. Das kann natürlich nicht der Grund dafür sein, dass es informelle Zahlungen in Belgien gibt. Es würde vielleicht helfen, die Einkommen in Polen und Rumänien anzuheben, aber in Belgien? In Rumänien wurden Patienten gefragt, ob sie informelle Zahlungen als Bestechung ansehen. 85 Prozent antworteten, dass sie dies als Ausdruck des Dankes dem Arzt gegenüber betrachten und nichts Falsches darin erkennen könnten. In Belgien hingegen erfolgen solche Zahlungen nicht aus Dankbarkeit, sondern um schnelleren Zugang zu bestimmten Gesundheitsleistungen zu erhalten.
Beispiel grenzüberschreitende Betrugsfälle: Wie entscheiden Sie, unter welchem Rechtssystem der Fall juristisch verfolgt wird?
Vincke: Die Anklage erfolgt immer in dem Land, in dem der Betrug entdeckt wurde. Würde also zum Beispiel ein grenzüberschreitender Betrugsfall zwischen Frankreich und Deutschland entdeckt, würde die Strafverfolgung in beiden Ländern erfolgen. EHFCN ist aber nicht die Gesundheits-Interpol. Auch wenn grenzüberschreitende Betrugsfälle ein Thema sind, an dem EHFCN sehr interessiert ist, hängt die erfolgreiche Verfolgung sehr davon ab, wie die entsprechenden Länder miteinander kooperieren und in welchem Umfang sie Informationen miteinander austauschen. Wir wären schon sehr zufrieden, wenn unsere Mitglieder mehr Informationen zu einzelnen Betrugsfällen untereinander austauschen würden, einschließlich grenzüberschreitender Betrugsfälle, bei denen sie auf einen raschen Informationsfluss angewiesen sind. Das Problem ist häufig, dass der Austausch nichtanonymisierter Informationen an datenschutzrechtlichen Vorgaben scheitert.
Können Sie uns ein Beispiel für grenzüberschreitenden Betrug geben?
Vincke: Nehmen Sie die Europäische Gesundheitskarte (European Healthcare Insurance Card, EHIC). Sie wird seit 2004 an europäische Staatsbürger ausgegeben und kann von ihnen im europäischen Ausland eingesetzt werden, zum Beispiel wenn ein Arztbesuch nicht aufgeschoben oder dringende Medikamente benötigt werden. In Belgien verfolgen die Behörden jetzt seit nahezu seit drei Jahren einen Fall eines Belgischen Apothekers, der zwei Apotheken besitzt, eine in Belgien und eine in Holland, beide in Grenznähe. Dieser Apotheker hat das System der EHIC ausgenutzt, indem er seine belgischen Kunden in seine holländische Apotheke schickte, um dort die Medikamente zu kaufen. Die Betrugsmöglichkeit liegt darin, dass die Medikamente in Belgien eine Zuzahlung benötigen, in Holland aber nicht. Der Belgische Apotheker fordert das Geld für die abgegebenen Medikamente vom Tarifierungsdienst in Holland, inklusive Zuzahlungen. Die Agentur reicht die Rechnungen an die belgischen Krankenkassen weiter und diese erstatten der holländischen Agentur die Arzneimittel inklusive Zuzahlung. Das belgische Gesundheitswesen erstattet also Zuzahlungen, die in Wahrheit nie getätigt wurden.
Wir kennen einen weiteren Fall, bei dem ein belgisches Ehepaar große Mengen an Arzneimitteln in Holland einkauften, nicht nur teure, sondern auch Spezialmedikamente, für die man eine besondere Erlaubnis von einem Medizinergremium in Belgien benötigt. Das Ehepaar verkaufte die Medikamente dann in Belgien weiter. Mit dieser Methode kann man zu einer Menge Geld kommen. Inzwischen diskutieren die belgischen und holländischen Behörden diese Betrugsfälle. Die Gespräche werden vom EHFCN koordiniert. Ziel ist es, das System so zu ändern, dass diese Art von Betrug nicht mehr möglich ist.
Welche Erfolge hat EHFCN bisher zu verzeichnen?
Vincke: Wir bekommen unseren Fuß in die politische Tür. Kürzlich hatten wir eine Lunchdebatte mit Abgeordneten des EU-Parlaments und damit die Möglichkeit, das Thema Betrug und Korruption im Gesundheitswesen sowie solche Probleme, wie ich sie eben beschrieben habe, anzusprechen. Für viele der Gesprächspartner waren diese Informationen absolut neu. Wenn es uns also gelingt, die Aufmerksamkeit für das Thema unter den EU-Abgeordneten zu erhöhen, steigern wir auch die Chancen, gesetzgeberische Unterstützung auf europäischer Ebene zu bekommen. Wenn es schon Grundsatz der Europäischen Union ist, sich nicht in die nationale Gesundheitspolitik einzumischen, sollte die europäische Gesetzgebung zumindest sicher stellen, dass die Handhabung der Karte vor Missbrauch geschützt ist, denn schließlich wird sie durch europäische Direktiven reguliert. Es muss also mehr Transparenz und einen besseren Datenaustausch geben. Derzeit muss der oben beschriebene Apotheker nur eine Rechnung mit der Bezeichnung der Medikamente und deren Betrag an den Tarifierungsdienst senden. In Zukunft sollte diese Rechnung auch den Patienten ausweisen.
Das Interview führte Bettina Nellen, Redakteurin beim KomPart-Verlag, Berlin
Zur Person
Paul Vincke hat einen Hochschulabschluss in Kriminologie von der Katholischen Universität Leuven, Belgien. Als Direktor der Abteilung für medizinische Evaluation beim belgischen Nationalinstitut für die Kranken- und Invalidenversicherung ist er unter anderem für die Prävention beziehungsweise Aufdeckung von Missbrauch im staatlichen Gesundheitssystem durch Leistungserbringer zuständig. Paul Vincke ist seit Oktober 2007 Präsident des EHFCN.
Tags für diesen Artikel: ausland, krankenkassen
Geschrieben von Hans-Bernhard Henkel-Hoving in Debatte um 12:48 | Kommentare (0) | Trackbacks (0)


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